Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Jänner 2021
1. Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen (AGB)
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Be-dingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräu-men, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
Sofern nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die AGB auch für den Vertragsschluss für Bestellungen über unseren Webshop und über andere Online-Verkaufsplattformen wie etwa Amazon.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen. Sofern eine Ware im Webshop bestellt wird, gibt der Vertragspartner ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Bestellung im Webshop läuft wie folgt ab:
1) Auswahl der gewünschten Ware
2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons „Bestellen“
3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
4) Betätigung des Buttons „zur Kasse“
5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmeldeangaben (E-Mail-Adresse und Passwort) sowie Adressen und Zahlungsinformationen.
6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ bzw. „kaufen“
Der Vertragspartner kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthal-tenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Vertragspartners erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Eingangsbestätigung“).
3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Prä-sentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
4. Preis (Kaufpreis, Werklohn)
Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind binnen zwei Wochen ab Rech-nungseingang zu bezahlen. Für jede Arbeitsstunde einschließlich Wegzeiten werden EUR 85,00 in Rechnung gestellt. Angefangene Stunden auch von Wegzeiten werden als volle Stunden verrechnet. Für Lieferungen und Leistungen die außerhalb der gewöhnlichen Wochenarbeitszeit anfallen, werden Überstunden- und Nachtzuschläge sowie Sonn- und Feiertagszuschläge verrechnet.
Wird gegen unsere Rechnung binnen zwei Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.
Wir behalten uns vor, bei Zustandekommen des Vertrages eine Anzahlung bis maximal 50% des vereinbarten Entgelts zu verlangen.
Wir sind ausdrücklich berechtigt, Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
2/5
Die Materialpreise gelten grundsätzlich ab Werk verladen, die Preise für unseren Fuhrpark (LKW und Bagger) werden nach tatsächlichen Stundenaufwand/Regie abgerechnet. Bei Stehzeiten durch unvorhersehbaren Ursachen (Straßensperren, Verkehr, Unfall, Wartezeiten wegen des Auftraggebers,) werden 100 % der Regiepreise für LKW und Bagger wie auch für Fach- und Hilfsarbeiter verrechnet. Die Preiserstellung erfolgt auf Grund der am Tage der Angebotserstellung geltenden Kosten-bestandteile. Sollten sich diese ändern, dann ändern sich verhältnismäßig auch die Preise. Die Preisangabe gilt für die im Lieferschein angeführte Maß- oder Gewichtseinheit.
5. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)
Der Kaufpreis/Werklohn ist binnen zwei Wochen ab Rechnungseingang zu bezahlen. Bei Bezahlung innerhalb von fünf Tagen kann ein Skonto von 2 % abgezogen werden.
Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt an-zusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.
Wenn der Käufer/Werkbesteller auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Teilzahlungen.
6. Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.
Bei Verbrauchergeschäften gilt die obige Regelung sinngemäß, soweit wir unsere Leistung vollständig erbracht haben, auch nur eine rückständige Leistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminsverlustes gemahnt haben.
Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rech-nungen an ihn auch elektronisch erstellt und über-mittelt werden.
7. Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen.
Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoran-schlages ein Auftrag erteilt wird.
8. Transport – Gefahrtragung
Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.
Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden aber von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht.
Bei Lieferung durch unsere Fahrzeuge müssen diese auf guter und ausreichend befestigter Straße an die Übergabestelle heranfahren können (bis 40 Tonnen Gesamtgewicht). Die Entladung muss unverzüglich bei Ankunft auf der Baustelle möglich sein. Eventuell erforderliche Genehmigungen über die Benützung öffentlichen Gutes sind bauseits einzuholen (inkl. Absperrungen und Verkehrsregelung).
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorher-sehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, auch wenn sie bei Vor- oder Zulieferan-ten eintreten, verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung behin-dert sind, die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Leistungsverpflichtung frei. Verlän-gert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Leistungsverpflichtung frei, so kann der Vertrags-partner hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
9. Erdarbeiten
Für Einbauten (Kabelführungen, Kanäle, etc.) haftet der Vertragspartner. Die Lage der Einbauten ist vor Beginn der Arbeiten unseren Gerätefahrer nachweislich bekannt zu geben. Bei Nichtwissen oder
3/5
bei falscher Bekanntgabe der Leitungen haftet aus-schließlich der Vertragspartner. Reklamationen diesbezüglich sind am Tage ihrer Feststellung ausschließlich an uns zu richten. Des Weiteren sind bei Benützung öffentlichen Gutes, die erforderlichen Genehmigungen bauseits einzuholen (Absperrung, Verständigung Gemeinde und Polizei,).
10. Lieferung der im Webshop bestellten Waren.
Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht anders angegeben haben, sind alle von uns ange-botenen Artikel binnen zehn Tagen versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 20 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht beim Versendungskauf mit der Übergabe der Sache an den Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausliefert über.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerbli-chen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss uns der Verbraucher mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerru-fen, informieren. Der Widerruf muss an die Adresse „Baggerungen & Transporte Schäfer GmbH,
Eisenstraße 9, AT – 4502 Sankt Marien“, gerichtet werden. Die Verbraucher können dafür das beige-fügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Wenn Verbraucher diesen Vertrag widerrufen, haben wir alle Zahlungen, die wir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rück-zahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis die Verbraucher den Nachweis erbracht haben, dass sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Verbraucher haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Verbraucher tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
An :
Baggerungen & Transporte Schäfer GmbH
Eisenstraße 9
AT – 4502 Sankt Marien
E-Mail office@baggerungen-schaefer.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienst-leistung
(*)_______________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
__________________
Name des/der Verbraucher(s)
_________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
__________________
Datum
__________________
(*) Unzutreffendes streichen.
4/5
12. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen un-sererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
13. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung die mit dem Vertragspartner vereinbarte Adresse (z.B. Sitz des Unternehmens, Anschrift, gegebenenfalls exakte Angaben des Ortes, Baustelle, etc.).
14. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsver-zug/Annahmeverzug
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
Der Liefertermin wird insofern fix vereinbart, als wir bei Verzug des Vertragspartners ohne weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung zurücktreten können. Diese Erklärung hat innerhalb von sieben Tagen zu erfolgen. Wir sind berechtigt, sämtliche aus dem Verzug resultierende Schäden geltend zu machen.
Bei vereinbartem Fixtermin sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten und deren Termine festzulegen. Kommt der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. hält er die vereinbarten Termine nicht ein, so haften wir nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Falle nachträglicher Auftragsänderungen durch den Vertragspartner. Darüber hinaus haben wir einen Anspruch auf Ersatz der ihm daraus entstehenden Kosten.
Befindet sich unser Vertragspartner in Annahme-verzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 250,00 pro angefangener Kalenderwoche in Rechnung stellen.
Bei Lieferverzug kann der Vertragspartner erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist Erfüllung und Schadenersatz wegen Verspätung begehren oder einen Rücktritt vom Vertrag erst nach neuerlicher Setzung einer Nachfrist erklären. Die Nachfrist muss der Art und dem Umfang des Auftrages an-gemessen sein.
15. Stornogebühren/Reuegeld
Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 30 % des Kaufpreises/Werklohnes ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten.
16. Einseitige Leistungsänderungen
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.
17. Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung und Verkürzung über die Hälfte aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche Sachen 12 Monate ab Lieferung/Leistung.
Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist aus-geschlossen.
5/5
Wir haften keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Vertragspartners entstanden sind.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von der Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Vertragspartner abtreten.
18. Schadenersatz
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten (krass) grobe Fahrläs-sigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. Ersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung sind beschränkt auf den Ersatz des vo-raussehbaren Schadens und die Höhe des Auftragswerts, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen.
19. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
20. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
21. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
22. Verbrauchergeschäfte
Für Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten vorstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen mit der Einschränkung, dass Schadenersatz- und Gewährleistungsausschlüsse oder Beschränkungen nur gelten, soweit sie für Verbrauchergeschäfte zulässig sind.
23. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
24. Rechtswahl
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausschließlich des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Die Vertragssprache ist Deutsch.
25. Gerichtsstandvereinbarung
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entste-henden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
26. Datenschutz
Die Bestimmungen des Datenschutzes in der gülti-gen Fassung werden eingehalten. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass seine ange-gebenen und vorhandenen Daten sowie sämtliche sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Daten für seine Dienste und damit verbundene Leistungen speichert, nutzt und auswertet, sowie Auswertungen bzw. Statistiken nutzt und die Ergebnisse daraus verwertet.